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Heizungsförderung nutzen: Zuschüsse für die Modernisierung Ihrer Heizungsanlage

Ratgeber·3. März 2021

Beitragsbild zum Artikel über Fördermöglichkeiten für die Heizungsmodernisierung (© DOC RABE Media/stock.adobe.com)

Der Staat beteiligt sich am Austausch alter Heizungen. Was das Förderprogramm für erneuerbare Energien möglich machte – und warum individuelle Beratung der erste Schritt ist.

Eine neue Heizung ist eine größere Investition – doch der Staat beteiligt sich daran. Mit Zuschüssen für den Tausch und die Erneuerung von Heizungsanlagen unterstützt die Bundesregierung den Umstieg auf erneuerbare Energien. Der Hintergrund zum damaligen Stand: Deutschland wollte seine CO2-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 senken. Dafür sollten auch die Heizungen im Land umweltfreundlicher werden.

Für Hauseigentümer in Grevesmühlen und Nordwestmecklenburg heißt das: Wer seine alte Heizung modernisiert, muss die Kosten nicht allein tragen. Geschäftsführer Christian Stappenbeck, Heizungsbau- und Gas-Wasser-Installateur-Meister, erläuterte im damaligen Beitrag, welche Zuschüsse möglich waren.

Zuschüsse zwischen 20 und 45 Prozent

Über das Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ übernahm das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zwischen 20 und 45 Prozent dessen, was Kauf und Einbau einer neuen Heizungsanlage kosten. Wie hoch der Zuschuss im Einzelfall ausfiel, hing von der gewählten Anlagentechnik ab:

  • Wärmepumpe: 35 Prozent Zuschuss
  • Austausch einer alten Ölheizung: zusätzlich 10 Prozent – in Summe bis zu 45 Prozent
  • Gas-Hybridheizung: auch die Kombination aus erneuerbaren Energien und Gas-Brennwert-Technik wurde gefördert
  • Pellet- und Holzheizungen: förderfähige Alternativen zu Öl und Gas

Christian Stappenbeck hielt diesen Ansatz für sinnvoll: Zukunftsfähige, energiesparende Anlagen verdienen Unterstützung. Weil sich die Techniken auf viele Arten kombinieren lassen, gibt es bei ihm keine Beratung von der Stange: Für jedes Haus entsteht ein eigenes Gesamtkonzept. Die Lösung muss zum Gebäude passen – und den Eigentümern gefallen.

Auch begleitende Maßnahmen wurden gefördert

Ein Novum der damaligen Förderrichtlinie: Erstmals wurden auch alle begleitenden Maßnahmen bezuschusst, etwa die Erneuerung von Leitungen oder Heizkörpern. Das machte die Förderung auch für den Austausch alter Elektro-Heizungen und Nachtspeicheröfen interessant. Förderfähig waren Kosten bis 50.000 Euro; nutzen konnten das Programm Eigentümer aller Gebäude, die älter als zwei Jahre waren – neben Wohnhäusern auch Geschäftsgebäude sowie Sport- und Vereinsheime.

Förderprogramme ändern sich – gute Beratung bleibt

Förderkonditionen werden immer wieder angepasst: Programme laufen aus, Sätze und Bedingungen ändern sich. Die konkreten Zahlen in diesem Beitrag geben den Stand zur ursprünglichen Veröffentlichung wieder. Was bleibt: Vor einer Heizungsmodernisierung lohnt sich der Blick auf die aktuellen Fördermöglichkeiten. Ob ein Heizungstausch in Ihrem Zuhause sinnvoll ist und welche Zuschüsse infrage kommen, klären Sie am besten im persönlichen Gespräch – das Team der Stappenbeck GmbH in Grevesmühlen berät Sie gern individuell.

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